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Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll, damit Krankheiten frühzeitig entdeckt werden oder gar nicht entstehen. Dabei werden die folgenden notwendigen Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen:

  • Ab 35 Jahren alle drei Jahre und einmal zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr
  • Körperliche Untersuchung ggf. plus Hautkrebsvorsorge, Urinuntersuchung und zwei Blutwerten (Blutzucker und Cholesterin)
  • Stuhltest iFOBT
  • Der Stuhltest ist Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Ist der Stuhlbefund positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Darmspiegelung.
  • Jährlich ab dem 45. Lebensjahr
  • Zur Früherkennung von bösartigen Prostata- und Enddarmerkrankungen

  • COVID-19, Tetanus, Diphtherie, Polio, Keuchhusten, Pneumokokken, FSME, Grippe und andere Impfungen je nach Indikation, je nach Kasse auch Reiseimpfungen